Adressat dieses Briefes war die Basler Allmendverwaltung [Als Allmend bezeichnet man in der Schweiz gemeinschaftliches Eigentum bzw. den öffentlichen Raum]: „Sehr geehrte Damen und Herren, darf ich Sie bitten, mir mitzuteilen, ob die Nutzung der Allemendfläche vor dem Eingang zum Kannenfeldpark durch Scientology, wie in diesem Video dokumentiert, z.B. unter Artikel 10 Abs.1, insbesondere Art. 10 Abs. 2, des Gesetzes über die Nutzung des öffentlichen Raumes fällt.
Falls dem so ist, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir mitteilten, ob Scientology über die entsprechende Bewilligung verfügte, die der Organisation erlaubte, am 20. 5. 2015 die Allmendfläche für die Anwerbeaktivitäten zu nutzen.
Falls Scientology NICHT über die notwendige Bewilligung verfügt haben sollte, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, welche Möglichkeiten bestehen, die Organisation für diese Übertretung zur Rechenschaft zu ziehen.
Was empfehlen Sie für ein Vorgehen, falls VertreterInnen der Organisation ein anderes Mal bei einem ähnlichen Auftritt von Dritten beobachtet werden? Wie ist künftig beim Verdacht vorzugehen, dass sich Scientology unbewilligterweise Allmend für Werbeaktivitäten aneignet?
Besten Dank im Voraus für Ihre Information. Mit freundlichen Grüßen.”
Auf die Antwort ist nicht nur Patrick Tschudin gespannt …
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