In Basel ist es Scientology offensichtlich gelungen, einen ersten Etappensieg einzufahren. Die Androhung einer Klage reichte offenbar aus, um einen Gegner der Psychosekte, Manfred Harrer, flügellahm zu machen. Dabei stützten sich die Sektierer auf die Vorgaben ihres „Gurus“: In seiner Schrift A Manual on the Dissemination of Material, die er im März 1955 verfasst hat, schrieb L. Ron Hubbard, dass „[es] der Zweck von Prozessen ist, zu quälen und zu entmutigen, nicht so sehr zu gewinnen.“
Und weiter: „Das Gesetz kann sehr leicht dazu benutzt werden, um zu quälen. … Wenn möglich, das ist gar keine Frage, ruinieren sie ihn [den Gegner] völlig.“
Und die „Vorgabe“ scheint zu greifen. Die Frage, die sich nun aufdrängt: Kann eine Gruppierung, die rechtskräftig in Frankreich wegen bandenmäßig organisiertem Betrug verurteilt ist und deren Beschwerde dagegen vom Menschenrechtsgerichtshof abgelehnt wurde, darauf zurückgreifen?
Oder unterstützen die Behörden indirekt Scientology dabei, einen Gegner auszuschalten, der nichts anderes machen möchte, als die Umtriebe einer amtsbekannten Bande von Betrügern zu dokumentieren?
Ich werde auf jeden Fall diesbezüglich mit einem Schweizer Anwalt sprechen, dessen Spezialgebiet das Persönlichkeitsrecht ist – schau ma mal, was er dazu meint.
Bis dahin gibt es den zumindest verhaltensoriginellen Peter Schneider in seinem Berliner „Stammrevier“ …